Räumungsklage: Aus für Golfplatz-Projekt?

Die Oppositionsparteien VP, Eber und FP fordern schon seit längerem,

dass die Gemeinde gegen die Deponieschüttung auf Gemeindegrund juristisch vorgeht.

Bericht NÖN

Endlich!

Einstweilige Verfügung gegen Fa. Huber!

Weitere Schüttungen auf Gemeindegrund in Wienerherberg sind daher ab Anfang des Jahres gerichtlich verboten!

Das Bezirksgericht Schwechat hat am 30.12.2016 die Einstweilige Verfügung gegen die Fa. Huber Warenhandel & Transportgesellschaft m.b.H verhängt. Seit Anfang 2016 fordern die Eber und die Opposition den Bürgermeister mit allem Nachdruck auf, endlich dem vertrags- und rechtlosen Schütten von Deponiegut durch die Fa. Huber auf Gemeindegrund Einhalt zu gebieten und es umgehend zu stoppen.

Am 30.11.2016 wurde auf Druck aller Oppositionsparteien im Gemeinderat beschlossen, eine einstweilige Verfügung gegen die Fa. Huber bei Gericht zu erwirken, die ein Fortsetzen der Schüttungen unterbindet.